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Stand: Juni 2026

Abstandsverstoß: was droht

Zu dichtes Auffahren wird nach Tempo und verbleibendem Abstand geahndet. Was droht und wo die Messung angreifbar ist.

Das Wichtigste in Kürze
  • Als Faustregel gilt: Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug sollte so gewählt sein, das Anhalten auch bei plötzlichem Bremsen des Vorausfahrenden möglich bleibt.
  • Bei erheblicher Abstandsunterschreitung, insbesondere bei höherer Geschwindigkeit drohen Punkte und Fahrverbot.
  • Abstand und Geschwindigkeit werden häufig per Video ermittelt, etwa durch Messungen von Autobahnbrücken oder aus einem nachfahrenden Polizeifahrzeug.
  • Ob ein Abstandsverstoß nachweisbar ist, hängt unter anderem vom konkreten Messverfahren, der Messstrecke, der Auswertung und den Umständen der Fahrt ab.
Wie der Abstand bemessen wird

Maßgeblich ist das Verhältnis von Abstand zu gefahrener Geschwindigkeit. Je schneller und je geringer der Abstand, desto härter die Folge, bis hin zu Punkten und Fahrverbot.

Bekannte Angriffspunkte
  • zu kurze Messstrecke
  • fehlerhafte Auswertung der Videobrücke
  • kurzzeitiges Unterschreiten, etwa nach einem Einscheren
  • Zuordnung und Beschilderung

Über die Akteneinsicht lassen sich Videomaterial und Auswertung prüfen.

Was Sie jetzt tun sollten
  1. 1

    Frist notieren

    Zwei Wochen ab Zugang des Bescheids.

  2. 2

    Video anfordern

    Über die Akteneinsicht die Messung sichern.

  3. 3

    Prüfen lassen

    Bei Punkt oder Fahrverbot besonders sinnvoll.

Bescheid bekommen? Ob sich etwas machen lässt, hängt fast immer vom Einzelfall ab. Ein kurzer Check zeigt es für Ihre Situation.

Einspruch prüfen
Häufige Fragen

Als Faustregel der halbe Tacho in Metern, außerorts.

Bei deutlicher Unterschreitung und hohem Tempo.

Meist über eine Videobrücke über der Fahrbahn.

Oft ja, da diese Messungen formell anspruchsvoll sind.