*Bei einem Bußgeldbescheid fallen zusätzlich Gebühren und Auslagen an.
- Ein einfacher Rotlichtverstoß kostet regelmäßig 90 € und 1 Punkt.
- War die Ampel beim Überfahren der Haltlinie bereits länger als eine Sekunde rot, liegt regelmäßig ein qualifizierter Rotlichtverstoß mit einem Fahrverbot vor.
- Bei Gefährdung oder Sachbeschädigung erhöhen sich Regelsatz und Punkte. Ein Fahrverbot ist ebenfalls vorgesehen.
- Ob die Rotlichtzeit und die Messung zutreffend festgestellt wurden, kann im Einzelfall anhand der Messunterlagen geprüft werden.
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch-CheckAnzeige |
|---|---|---|---|---|
| Einfacher Rotlichtverstoß | 90 € | 1 | kein | Hier prüfen |
| Qualifiziert (Ampel > 1 Sek. rot) | 200 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
| …mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
| …mit Sachbeschädigung | 360 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
Wer eine rote Ampel überfährt, begeht einen Rotlichtverstoß. Entscheidend für die Höhe der Folgen ist, wie lange die Ampel beim Überfahren bereits Rot zeigte. Bis zu einer Sekunde spricht man vom einfachen, ab mehr als einer Sekunde vom qualifizierten Rotlichtverstoß.
Die Eine-Sekunde-Grenze
Diese Schwelle entscheidet über das Fahrverbot, und sie hängt an der genauen Messung der Rotzeit. Stammt der Wert aus einer Schätzung oder einer fehlerhaft eingestellten Anlage, ist der qualifizierte Verstoß angreifbar. Das ist der häufigste Ansatzpunkt für einen Einspruch.
Bescheid bekommen? Gerade beim qualifizierten Rotlichtverstoß ist die Messung der Rotzeit oft angreifbar, ein kurzer Check zeigt, ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt.
Wenn die Ampel beim Überfahren bereits länger als eine Sekunde Rot zeigte. Dann drohen 200 € statt 90 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Je nach Kreuzung über Induktionsschleifen, Kameras oder die Beobachtung durch Polizeibeamte. Schätzungen und fehlerhaft kalibrierte Anlagen sind ein häufiger Angriffspunkt.
Beides ist möglich. Ortsfeste Rotlichtblitzer werden zunächst ausgewertet. Die Bußgeldstelle schickt den Bescheid anschließend per Post zu. Bei einer Kontrolle vor Ort hält die Polizei direkt an.
Nein. Bei Gelb müssen Sie anhalten, sofern das gefahrlos möglich ist. Geahndet als Rotlichtverstoß wird erst das Überfahren bei Rot. Knappe Gelbphasen sind ein häufiger Streitpunkt.
Ein Punkt wird nach zweieinhalb Jahren getilgt, zwei Punkte nach fünf Jahren. Die Frist beginnt mit der Rechtskraft des Bescheids.
Wer einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn Platz machen muss, kann sich unter Umständen auf einen rechtfertigenden Notstand berufen. Das ist eine Einzelfallfrage und sollte belegt werden.
Bei ortsfesten Anlagen meist ja. Über Akteneinsicht lassen sich Foto, Messprotokoll und die genaue Rotzeit prüfen, was für einen Einspruch entscheidend sein kann.